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Carport Baugenehmigung: Alles, was Sie vor dem Bau wissen müssen

11 Aug, 2025

Ein Carport ist für viele Hausbesitzer eine ideale Lösung: Er schützt das Auto vor Wind, Wetter und starker Sonneneinstrahlung, bietet Stauraum und lässt sich optisch an Haus und Grundstück anpassen.
Doch bevor Sie anfangen, Balken und Dachbretter zu bestellen, sollten Sie sich eine zentrale Frage stellen:
Brauche ich für meinen Carport eine Baugenehmigung?

Die Antwort ist leider nicht überall gleich. In Deutschland regelt jedes Bundesland selbst, wann ein Carport ohne Genehmigung gebaut werden darf und wann Sie erst die Freigabe vom Bauamt brauchen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Carport Baugenehmigung – damit Sie sicher planen und böse Überraschungen vermeiden.

Warum eine Baugenehmigung überhaupt wichtig ist

Manche Bauherren sind versucht, einfach loszulegen – schließlich steht der Carport ja „nur“ auf dem eigenen Grundstück. Aber so einfach ist es nicht.
Eine Carport Baugenehmigung dient mehreren Zwecken:

  • Sicherheit: Statik und Bauweise werden geprüft, um Gefahren zu vermeiden.

  • Nachbarschaftsschutz: Abstandsflächen und Verschattungsregeln verhindern Streit.

  • Einheitliches Ortsbild: Bebauungspläne sorgen für ein harmonisches Gesamtbild.

  • Rechtliche Absicherung: Ohne Genehmigung riskieren Sie Bußgelder oder im schlimmsten Fall den Abriss.

Kurz gesagt: Die Genehmigung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Bau rechtlich und technisch auf festem Fundament steht.

Wann ein Carport genehmigungsfrei ist

Die gute Nachricht: In vielen Fällen dürfen Sie einen Carport ohne Genehmigung errichten – solange er bestimmte Maße nicht überschreitet und die Abstandsregeln eingehalten werden.
Diese Grenzen sind jedoch Ländersache. Hier ein Überblick (Stand 2025):

  • Baden-Württemberg: Genehmigungsfrei bis 30 m² Grundfläche, max. 3 m Wandhöhe.

  • Bayern: Bis 50 m² und max. 3 m Wandhöhe, Länge max. 9 m.

  • Berlin: Bis 30 m² genehmigungsfrei, darüber Antrag erforderlich.

  • Brandenburg: Bis 50 m², max. 3 m Höhe – Abstände beachten.

  • Bremen: Bis 50 m², max. 3 m Höhe, keine zweite Etage.

  • Hamburg: Bis 30 m², max. 3 m Höhe, direkt an der Grenze möglich, wenn Nachbarn zustimmen.

  • Hessen: Bis 50 m², max. 3 m Höhe, 1 m Mindestabstand zur Grenze (Ausnahme: Grenzbebauung mit Einverständnis).

  • Mecklenburg-Vorpommern: Bis 30 m², max. 3 m Höhe.

  • Niedersachsen: Bis 40 m², max. 4 m Firsthöhe.

  • Nordrhein-Westfalen: Bis 30 m², max. 3 m Höhe, direkt an der Grenze möglich.

  • Rheinland-Pfalz: Bis 50 m², max. 3 m Höhe.

  • Saarland: Bis 36 m², max. 3 m Höhe.

  • Sachsen: Bis 50 m², max. 3 m Höhe, gewisse Abstandsflächenpflicht.

  • Sachsen-Anhalt: Bis 40 m², max. 3 m Höhe.

  • Schleswig-Holstein: Bis 30 m², max. 3 m Höhe.

  • Thüringen: Bis 40 m², max. 3 m Höhe.

Achtung: Auch wenn Ihr Carport von der Fläche her genehmigungsfrei ist, können Bebauungspläne oder Denkmalschutz andere Regeln festlegen.

Diese Faktoren spielen eine Rolle

  1. Grundfläche – Je größer der Carport, desto eher genehmigungspflichtig.

  2. Höhe – Überschreiten Sie die 3-Meter-Grenze, brauchen Sie oft einen Antrag.

  3. Abstand zum Nachbarn – In vielen Bundesländern gilt mindestens 1 m Abstand, außer bei Grenzbebauung mit Zustimmung.

  4. Standort – Im Außenbereich oder an öffentlichen Straßen gelten oft strengere Regeln.

  5. Bebauungsplan – Manche Gemeinden erlauben nur bestimmte Bauformen oder Materialien.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie eine Carport Baugenehmigung

Falls Ihr Bauprojekt genehmigungspflichtig ist, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Frühzeitig beim Bauamt nachfragen – So vermeiden Sie, dass Sie falsche Pläne erstellen.

  2. Bauunterlagen zusammenstellen – Dazu gehören Bauzeichnung, Lageplan und statische Berechnung.

  3. Formular ausfüllen – Erhältlich beim zuständigen Bauamt oder oft online.

  4. Gebühren einplanen – Je nach Gemeinde zwischen 50 und 300 €.

  5. Bearbeitungszeit einrechnen – In der Regel 4–8 Wochen, in Spitzenzeiten länger.

Was passiert ohne Genehmigung?

Viele unterschätzen die Konsequenzen. Wer ohne erforderliche Carport Baugenehmigung baut, riskiert:

  • Bußgelder

  • Rückbau oder Abriss auf eigene Kosten

  • Probleme beim Immobilienverkauf (fehlende Bauunterlagen können Kaufinteressenten abschrecken)

Ein legal gebauter Carport steigert den Wert Ihres Hauses – ein illegaler kann ihn mindern.

Tipp: Direkt mit dem richtigen Carport planen

Wenn Sie sich schon für ein Modell entscheiden möchten, lohnt sich ein Blick auf unser Sortiment.
Bei heimundgarten24.de finden Sie Carports in verschiedenen Größen und Materialien – von kompakten, genehmigungsfreien Varianten bis zu großzügigen Überdachungen für mehrere Fahrzeuge.
So können Sie gleich prüfen, welches Modell in Ihr Bundesland passt und welche Maße eventuell eine Genehmigung erfordern.

Tipps für eine reibungslose Genehmigung

  • Vorlagen nutzen: Manche Bundesländer stellen fertige Carport-Bauantragsmuster bereit.

  • Nachbarn einbeziehen: Eine schriftliche Zustimmung bei Grenzbebauung beschleunigt den Prozess.

  • Lokale Bauvorschriften prüfen: Auch Dachformen oder Materialvorgaben können festgelegt sein.

  • Frühzeitig planen: Genehmigungen können sich verzögern – besser vor der Gartensaison einreichen.

Häufige Fragen zur Carport Baugenehmigung

1. Gilt das auch für Fertigbausätze?
Ja. Auch ein vorgefertigter Carport muss genehmigt werden, wenn er die Grenzwerte überschreitet.

2. Muss ich die Genehmigung immer schriftlich haben?
Ja – mündliche Zusagen sind nicht bindend.

3. Brauche ich eine Genehmigung für ein offenes Carport ohne Seitenwände?
Ja, wenn es die Größe überschreitet oder der Standort es erfordert.

Fazit

Ein Carport ist eine wertvolle Ergänzung für jedes Grundstück – doch bevor Sie mit dem Bau beginnen, sollten Sie sich gründlich mit der Carport Baugenehmigung in Ihrem Bundesland beschäftigen.
Ob genehmigungspflichtig oder nicht: Wer sich an die Regeln hält, vermeidet teure Fehler und Ärger mit den Behörden. Ein kurzer Anruf beim Bauamt kann den Unterschied machen zwischen einem entspannten Bauprojekt und einer monatelangen Verzögerung.

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