Eine Pergola im Garten ist nicht nur schön anzusehen, sondern schafft auch ein bisschen Urlaubsfeeling Zuhause. Bevor Sie aber losbauen, sollten Sie sich informieren, ob Sie dafür eine Baugenehmigung brauchen – denn leider ist das nicht überall gleich geregelt.
Wann braucht man eine Baugenehmigung für eine Pergola?
Genehmigungspflicht oder nicht?
Ob Sie für Ihre Pergola eine Genehmigung brauchen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wie groß soll sie werden? Steht sie frei oder wird sie ans Haus angebaut? Und wie sieht es mit der Überdachung aus? Faustregel: Je massiver die Konstruktion, desto eher brauchen Sie eine Genehmigung.
Was gilt als "verfahrensfrei"?
Einige Pergolen gelten als sogenanntes verfahrensfreies Bauvorhaben. Das heißt: Sie dürfen einfach loslegen, ohne Genehmigung – solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
Keine feste Verbindung mit dem Boden
Offen gestaltet, also ohne Seitenwände oder dichtes Dach
Nicht höher als ca. 3 Meter
Fläche unter einer bestimmten Grenze (je nach Bundesland unterschiedlich, meist zwischen 10 und 30 m²)
Bundesland = eigene Regeln
Klingt erstmal kompliziert, ist aber leider so: Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung. Was in Bayern erlaubt ist, kann in Berlin schon genehmigungspflichtig sein. Unten finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Regelungen.
Sonderfälle: begrünte Pergola, Abstand zum Nachbarn & Co.
Festes Dach oder besondere Materialien
Sobald Sie ein festes Dach (z. B. aus Glas oder Kunststoff) planen oder die Pergola mit dem Boden verschrauben, kann das Ganze schnell genehmigungspflichtig werden.
Abstand zum Nachbargrundstück
Hier wird’s oft heikel: Der Grenzabstand zur Nachbargrenze beträgt in vielen Fällen mindestens 3 Meter. Wird das nicht eingehalten, müssen Sie eventuell die Zustimmung Ihres Nachbarn einholen oder den Bau ändern.
Vorgaben der Gemeinde
Manche Gemeinden schreiben sogar vor, wie eine Pergola aussehen darf – vor allem, wenn Sie in einem denkmalgeschützten Bereich wohnen oder das Ortsbild besonders geschützt werden soll. Also: Lieber vorher in den Bebauungsplan schauen oder kurz beim Bauamt nachfragen.
Wann ist eine Pergola genehmigungsfrei?
Eine genehmigungsfreie Pergola erkennt man meistens an diesen Merkmalen:
Sie ist offen gebaut
Hat kein festes Dach
Ist kleiner als die erlaubte Maximalgröße
Hält den Grenzabstand zum Nachbargrundstück ein
Dient nicht als Aufenthaltsraum
Klingt einfach, oder? Ist es auch – wenn man sich an diese Punkte hält.
Die Vorschriften der Bundesländer im Überblick
Baden-Württemberg
Genehmigungsfrei bis 30 m² Grundfläche
Max. 3 m Höhe
Keine Nutzung als Aufenthaltsraum
Bayern
Verfahrensfrei, wenn freistehend
Max. 75 m³ umbauter Raum
Nicht für dauerhaften Aufenthalt gedacht
Berlin
Oft genehmigungspflichtig
Ausnahmen möglich bei temporären Pergolen
Brandenburg
Genehmigungsfrei bis 20 m²
Grenzabstände einhalten!
Nordrhein-Westfalen
Bis 30 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe genehmigungsfrei
Kein Wohnraumcharakter
Weitere Bundesländer werden bald ergänzt.
So stellen Sie einen Bauantrag
Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Pergola planen, geht es nicht ohne offiziellen Bauantrag. Das klingt aufwendig, ist aber gut machbar. So funktioniert’s:
Erstmal beim Bauamt informieren
Pläne erstellen lassen (z. B. von einem Architekten)
Eventuell die Zustimmung der Nachbarn einholen
Bauantrag samt Lageplan und Beschreibung einreichen
Geduldig warten (Bearbeitungszeit: ca. 4 bis 12 Wochen)
Was passiert, wenn man einfach drauflos baut?
Nicht empfehlenswert: Wer ohne Genehmigung baut, riskiert:
Hohe Bußgelder
Einen offiziellen Rückbau durch die Behörde
Ärger mit den Nachbarn (und die können hartnäckig sein)
Fazit: Gut geplant ist halb gebaut
Wer sich vorher ein bisschen Zeit nimmt und die Vorschriften checkt, kann sich viel Stress sparen. Eine genehmigungsfreie Pergola ist oft möglich, wenn man sich an ein paar einfache Regeln hält. Und falls doch eine Genehmigung nötig ist: Keine Panik, der Antrag ist machbar. Lieber sicher als abgerissen.