Pergolen

Pergola Baugenehmigung – Was Sie wissen müssen, bevor Sie loslegen

30 Jul, 2025

Eine Pergola im Garten ist nicht nur schön anzusehen, sondern schafft auch ein bisschen Urlaubsfeeling Zuhause. Bevor Sie aber losbauen, sollten Sie sich informieren, ob Sie dafür eine Baugenehmigung brauchen – denn leider ist das nicht überall gleich geregelt.

Wann braucht man eine Baugenehmigung für eine Pergola?

Genehmigungspflicht oder nicht?

Ob Sie für Ihre Pergola eine Genehmigung brauchen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wie groß soll sie werden? Steht sie frei oder wird sie ans Haus angebaut? Und wie sieht es mit der Überdachung aus? Faustregel: Je massiver die Konstruktion, desto eher brauchen Sie eine Genehmigung.

Was gilt als "verfahrensfrei"?

Einige Pergolen gelten als sogenanntes verfahrensfreies Bauvorhaben. Das heißt: Sie dürfen einfach loslegen, ohne Genehmigung – solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Keine feste Verbindung mit dem Boden

  • Offen gestaltet, also ohne Seitenwände oder dichtes Dach

  • Nicht höher als ca. 3 Meter

  • Fläche unter einer bestimmten Grenze (je nach Bundesland unterschiedlich, meist zwischen 10 und 30 m²)

Bundesland = eigene Regeln

Klingt erstmal kompliziert, ist aber leider so: Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung. Was in Bayern erlaubt ist, kann in Berlin schon genehmigungspflichtig sein. Unten finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Regelungen.

Sonderfälle: begrünte Pergola, Abstand zum Nachbarn & Co.

Festes Dach oder besondere Materialien

Sobald Sie ein festes Dach (z. B. aus Glas oder Kunststoff) planen oder die Pergola mit dem Boden verschrauben, kann das Ganze schnell genehmigungspflichtig werden.

Abstand zum Nachbargrundstück

Hier wird’s oft heikel: Der Grenzabstand zur Nachbargrenze beträgt in vielen Fällen mindestens 3 Meter. Wird das nicht eingehalten, müssen Sie eventuell die Zustimmung Ihres Nachbarn einholen oder den Bau ändern.

Vorgaben der Gemeinde

Manche Gemeinden schreiben sogar vor, wie eine Pergola aussehen darf – vor allem, wenn Sie in einem denkmalgeschützten Bereich wohnen oder das Ortsbild besonders geschützt werden soll. Also: Lieber vorher in den Bebauungsplan schauen oder kurz beim Bauamt nachfragen.

Wann ist eine Pergola genehmigungsfrei?

Eine genehmigungsfreie Pergola erkennt man meistens an diesen Merkmalen:

  • Sie ist offen gebaut

  • Hat kein festes Dach

  • Ist kleiner als die erlaubte Maximalgröße

  • Hält den Grenzabstand zum Nachbargrundstück ein

  • Dient nicht als Aufenthaltsraum

Klingt einfach, oder? Ist es auch – wenn man sich an diese Punkte hält.

Die Vorschriften der Bundesländer im Überblick

Baden-Württemberg

  • Genehmigungsfrei bis 30 m² Grundfläche

  • Max. 3 m Höhe

  • Keine Nutzung als Aufenthaltsraum

Bayern

  • Verfahrensfrei, wenn freistehend

  • Max. 75 m³ umbauter Raum

  • Nicht für dauerhaften Aufenthalt gedacht

Berlin

  • Oft genehmigungspflichtig

  • Ausnahmen möglich bei temporären Pergolen

Brandenburg

  • Genehmigungsfrei bis 20 m²

  • Grenzabstände einhalten!

Nordrhein-Westfalen

  • Bis 30 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe genehmigungsfrei

  • Kein Wohnraumcharakter

Weitere Bundesländer werden bald ergänzt.

So stellen Sie einen Bauantrag

Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Pergola planen, geht es nicht ohne offiziellen Bauantrag. Das klingt aufwendig, ist aber gut machbar. So funktioniert’s:

  1. Erstmal beim Bauamt informieren

  2. Pläne erstellen lassen (z. B. von einem Architekten)

  3. Eventuell die Zustimmung der Nachbarn einholen

  4. Bauantrag samt Lageplan und Beschreibung einreichen

  5. Geduldig warten (Bearbeitungszeit: ca. 4 bis 12 Wochen)

Was passiert, wenn man einfach drauflos baut?

Nicht empfehlenswert: Wer ohne Genehmigung baut, riskiert:

  • Hohe Bußgelder

  • Einen offiziellen Rückbau durch die Behörde

  • Ärger mit den Nachbarn (und die können hartnäckig sein)

Fazit: Gut geplant ist halb gebaut

Wer sich vorher ein bisschen Zeit nimmt und die Vorschriften checkt, kann sich viel Stress sparen. Eine genehmigungsfreie Pergola ist oft möglich, wenn man sich an ein paar einfache Regeln hält. Und falls doch eine Genehmigung nötig ist: Keine Panik, der Antrag ist machbar. Lieber sicher als abgerissen.

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