Eine Pergola ist mehr als nur ein schönes Detail im Garten – sie ist eine Investition in Komfort, Wertsteigerung und Lebensqualität. Doch genau hier beginnt die Unsicherheit: Zählt eine Pergola eigentlich als Gebäude? Und wenn ja – muss ich das meiner Versicherung melden?
Die Antworten darauf sind entscheidend. Denn im Schadensfall hängt viel davon ab, ob Ihre Pergola richtig versichert ist. In diesem Artikel erfahren Sie:
Wann eine Pergola zur Wohngebäudeversicherung gehört
Wann die Hausratversicherung greift
Wer im Schadensfall zahlt
Und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten
Zählt eine Pergola als Gebäude oder Hausrat?
Pergola als Teil der Wohngebäudeversicherung
Grundregel: Fest verbaute, dauerhaft installierte Pergolen gelten in den meisten Fällen als Gebäudebestandteil. Dazu zählen z. B.:
Pergolen auf einem Fundament
Modelle, die fest mit Haus oder Terrasse verbunden sind
Konstruktionen, die nicht einfach abgebaut oder versetzt werden können
In diesen Fällen übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung.
Pergola als Hausrat
Anders sieht es bei leichten, mobilen Pergolen oder Pavillons aus:
Kein Fundament, nur verschraubt oder gestellt
Einfacher Auf- und Abbau
Nutzung eher saisonal
Hier greift meist die Hausratversicherung – aber Achtung: oft nur bei Schäden durch Sturm, Hagel oder Feuer, und auch nur, wenn die Pergola „zum Haushalt gehörend“ eingestuft wird.
Versicherungspflicht: Was Sie melden müssen
Viele Hausbesitzer glauben: „Das wird schon automatisch mitversichert sein.“ – Fehler!
Damit Ihre Versicherung im Schadensfall zahlt, müssen Sie Neubauten und größere bauliche Veränderungen immer melden. Dazu gehören:
Neubau einer Pergola (egal ob freistehend oder angebaut)
Erweiterungen (z. B. Dach, Seitenwände, ZIP-Rollos)
Austausch durch ein teureres Modell
Welche Infos wichtig sind:
Größe (m²)
Material (Aluminium, Holz, Stahl)
Bauart (fest verankert oder mobil)
Standort (angebaut, freistehend, Dachterrasse)
Folgen, wenn Sie es nicht melden:
Gefahr der Unterversicherung → Versicherung zahlt nur anteilig
Im schlimmsten Fall: Leistungsfreiheit (keine Entschädigung)
Tipp: Informieren Sie Ihre Versicherung immer schriftlich und lassen Sie sich die Ergänzung bestätigen.
Welche Versicherungen greifen im Schadensfall?
Wohngebäudeversicherung
Deckt Schäden an fest installierten Pergolen ab, z. B.:
Sturm- und Hagelschäden (ab Windstärke 8)
Brandschäden (Feuer, Blitzschlag)
Schneedruck oder Einsturz (wenn im Vertrag enthalten)
Hausratversicherung
Greift bei:
mobilen Pergolen oder leichten Bauten
Schäden durch Feuer, Einbruch, Sturm oder Hagel
Zubehör, das zur Pergola gehört (z. B. Auflagen, Vorhänge, Möbel darunter → je nach Vertrag)
Privathaftpflicht
Kommt ins Spiel, wenn Ihre Pergola Dritten Schaden zufügt, z. B.:
Dach löst sich bei Sturm und beschädigt das Nachbarhaus
Schneelast lässt die Konstruktion einstürzen und verletzt eine Person
Typische Schadensfälle mit Pergolen
Sturmschaden:
Ein Herbststurm reißt die Dachlamellen ab. → Gebäudeversicherung.Hagelschlag:
Glasdach wird beschädigt. → Gebäudeversicherung (sofern Glasbruch enthalten).Feuer:
Kurzschluss bei Beleuchtung setzt Pergola in Brand. → Gebäudeversicherung.Nachbarschaden:
Ein Teil der Pergola landet beim Nachbarn im Pool. → Ihre Privathaftpflicht.Mobile Pergola fliegt weg:
Hausratversicherung – aber nur, wenn ausdrücklich eingeschlossen.
Extra-Versicherung – braucht man das wirklich?
In vielen Fällen reicht die Gebäudeversicherung. Doch:
Hochwertige Pergolen (5.000–15.000 €) sind teils nicht vollständig abgedeckt.
Zubehör wie Glasdächer, LED oder Smart-Home-Steuerungen wird manchmal nur teilweise berücksichtigt.
Spezielle Policen (z. B. Glasbruchversicherung, Gartenversicherung) können sinnvoll sein.
Faustregel: Ab einem Wert von ca. 10.000 € lohnt es sich, mit der Versicherung eine Zusatzdeckung zu prüfen.
Praktische Tipps für Pergola-Besitzer
Direkt nach Bau melden: Egal ob Neubau oder Nachrüstung.
Dokumentieren: Fotos, Rechnungen, Baupläne aufbewahren.
Regelmäßig prüfen: Versicherungssumme anpassen (z. B. nach Zubehör-Erweiterungen).
Nachweisen: Schäden sofort melden und mit Bildern dokumentieren.
Beratung holen: Lieber einmal zu viel gefragt als im Ernstfall unversichert.
FAQ
Zählt eine Pergola zur Wohngebäudeversicherung?
Ja – wenn sie fest mit dem Haus oder Fundament verbunden ist.
Muss ich meine Pergola extra versichern?
Nicht zwingend, aber bei sehr hochwertigen Modellen oder Glasdächern kann eine Zusatzpolice sinnvoll sein.
Wer zahlt bei Sturmschäden an der Pergola?
In der Regel die Wohngebäudeversicherung – ab Windstärke 8.
Zählt eine freistehende Pergola als Gebäude?
Ja, wenn sie fest verankert ist. Mobile Modelle eher als Hausrat.
Fazit
Ob Ihre Pergola richtig versichert ist, entscheidet im Ernstfall über Tausende Euro. Grundregel: Fest installierte Pergolen gehören zurWohngebäudeversicherung – mobile Modelle eher zur Hausratversicherung.
Wichtig: Melden Sie den Bau oder die Erweiterung Ihrer Pergola immer Ihrer Versicherung. Nur so sind Sie wirklich abgesichert.
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